// Der Karlsruher Pass // Inhalt // Berechtigte // FAQs // Flyer
Der Karlsruher Pass
Inhalt
Der Karlsruher Pass basiert auf den drei Säulen Freizeit, Sport und Mobilität.
KVV Monatskarten
Ab dem 01.01. 2010 haben Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes die Wahl zwischen verschiedenen Monatskarten:
Monatskarte 2 Waben (nicht übertragbar)
Preis KVV 46.- €, davon Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 23.- €
Stadtgebiet Karlsruhe, gültig rund um die Uhr
Es gilt folgende Mitnahmeregelung: Nach 19 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages kann der Inhaber der Monatskarte einen weiteren Erwachsenen und bis zu 2 zahlungspflichtige Kinder bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen. Bei Familien können zu den genannten Zeiten alle zur Familie gehörenden Kinder (bis einschließlich 14 Jahren) des Karteninhabers mitgenommen werden.
9-Uhr-Karte 3 Waben (nicht übertragbar)
Preis KVV 37.- €, Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 20.- €
Gültig zwischen 9 Uhr am Vormittag und 5 Uhr nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr, eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
9-Uhr Karte Netz (nicht übertragbar)
Preis KVV 52.- €, Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 35.- €
Gültig zwischen 9 Uhr am Vormittag und 5 Uhr nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr, eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
Für alle Fahrkarten, die mit dem Karlsruher Pass erworben werden können, gilt:
Die Fahrkarten sind ausschließlich in den Kundenzentren des KVV in Karlsruhe erhältlich (Marktplatz, Europaplatz, Hauptbahnhof und Tullastraße). Die Monatskarten können zu jedem beliebigen Datum erworben werden und gelten dann bis zum gleichen Tag des Folgemonats (einschließlich, ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis zum folgenden Werktag).
Der Name des Karteninhabers wird auf der jeweiligen Monatskarte eingetragen; ein Foto wird nicht benötigt. Der Karlsruher Pass selbst muss bei der Fahrt nicht mitgeführt werden. Allerdings muss sich der Fahrkarteninhaber bei Kontrollen ausweisen können (geeignet sind z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder Karlsruher Pass).
Wer bisher eine Jahreskarte des KVV nutzt und mit dem Karlsruher Pass umsteigen möchte kann die Jahreskarte bei den o.g. Kundenzentren gleich zurückgeben. Der KVV räumt für diesen Umstieg ein Sonderkündigungsrecht ein.
Bädereintritt
Mit dem Karlsruher Pass können Einzel-Eintrittskarten zum jeweils um 50% reduzierten Preis in folgenden Bädern erworben werden:
- Europabad (ganzjährig)
- Fächerbad (ganzjährig)
- Sonnenbad (Mai bis September, wenn die Kassen besetzt sind)
- Turmbergbad Durlach
- Freibad Rüppurr
- Rheinstrandbad Rappenwört
Mit dem Karlsruher Pass können keine Eintrittskarten an den Kassenautomaten erworben werden.
Karlsruher Zoo/Stadtgarten
Der Karlsruher Pass ist gleichzeitig eine Jahreskarte für den Karlsruher Zoo/Stadtgarten.
Kulturelle Angebote
Badisches Landesmuseum:
Ermäßigter Eintritt für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen mit dem Karlsruher Pass.
Stadtbibliothek Karlsruhe:
Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe von 15.- € auf 10.- € gegen Vorlage einer Bescheinigung über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder des Karlsruher Passes. Zuschlag für die Ausleihe von DVDs und Videos in Höhe von 5.- €. Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich.
Einrichtungen des Kulturrings Das Jubez am Kronenplatz, der Jazzclub Karlsruhe, sowie die Kulturzentren Tempel und TOLLHAUS gewähren bei ihren Veranstaltungen in der Regel 50 Prozent Ermäßigung. Der Musikclub Substage gewährt den Besitzern des Karlsruher Passes bei ausgewählten Veranstaltungen ebenfalls einen 50-prozentigen Nachlass. Auch bei der Kinemathek, dem Kulturhaus Mikado und dem Studentischen Kulturzentrum am KIT genießen Inhaber des Karlsruher Passes einen gewichtigen Preisnachlass, wobei Kinder mit Pass in den Kindervorstellungen bis auf weiteres freien Eintritt haben.
Sonstige Veranstaltungen
Ermäßigungen und Gutscheine für Veranstaltungen des Seniorenbüros (Seniorennachmittage, Herbstkonzert)
Gültigkeitszeitraum des Karlsruher Passes
Der Karlsruher Pass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum bis zum Ende des im Stempelfeld eingetragen Monats. Der Pass kann erst in diesem Monat verlängert werden, bei der Verlängerung wird wieder ein aktueller Bescheid über Leistungen nach SGB II, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigt.

