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Der Karlsruher Pass
Gültigkeitszeitraum des Karlsruher Passes
Der Karlsruher Pass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum bis zum Ende des im Stempelfeld eingetragen Monats. Der Pass kann erst in diesem Monat verlängert werden. Bei der Verlängerung wird wieder ein aktueller Bescheid über Leistungen nach SGB II, SGB VIII, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag be-nötigt.
Inhalt
Der Karlsruher Pass basiert auf den drei Säulen Freizeit, Sport und Mobilität.
Monatskarten Karlsruher Verkehrsverbund
Die Inhaber/-innen des Karlsruher Passes haben die Wahl zwischen verschiedenen Monatskarten:
Umwelt-Monatskarte 2 Waben
Preis KVV 50.- €, davon Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 25.-
€
Stadtgebiet Karlsruhe (2 Waben), gültig rund um die Uhr
Es gilt folgende Mitnahmeregelung: Nach 19 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages kann der Inhaber der Mo-natskarte einen weiteren Erwachsenen und bis zu 2 zahlungspflichtige Kinder bis einschließlich 14 Jah-ren mitnehmen. Bei Familien können zu den genannten Zeiten alle zur Familie gehörenden Kinder (bis einschließlich 14 Jahren) des Karteninhabers mitgenommen werden.
9-Uhr-Karte 3 Waben
Preis KVV 38,50 €, Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 20.- €
Gültig zwischen 9 Uhr am Vormittag und 5 Uhr nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr, eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
9-Uhr-Karte Netz
Preis KVV 54.- €, Eigenanteil mit dem Karlsruher Pass 35,50 €
Gültig zwischen 9 Uhr am Vormittag und 5 Uhr nachts, samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr, eine Mitnahmeregelung besteht nicht.
Die Fahrkarte ist in den Kundenzentren des KVV in Karlsruhe erhältlich (Marktplatz und Hauptbahnhof). Die Monatskarte kann zu jedem beliebigen Datum erworben werden und gilt dann bis zum gleichen Tag des Folgemonats (ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis zum folgenden Werktag).
Der Name des Karteninhabers/der Karteninhaberin wird auf der Monatskarte eingetragen. Der Karlsru-her Pass muss bei der Fahrt nicht mitgeführt werden. Allerdings muss sich der Fahrkarteninhaber bei Kontrollen ausweisen können (geeignet sind z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder Karlsruher Pass).
Wer bisher eine Jahreskarte des KVV nutzt und auf die persönliche Monatskarte umsteigen möchte kann die Jahreskarte bei den o.g. Kundenzentren zurückgeben. Der KVV räumt für diesen Umstieg ein Sonderkündigungsrecht ein.
Karlsruher Zoo/Stadtgarten
Der Karlsruher Pass ist gleichzeitig eine Jahreskarte für den Karlsruher Zoo/Stadtgarten.
Bädereintritt
Mit dem Karlsruher Pass können Einzel-Eintrittskarten (nur Schwimmbadeintritt, nicht Sauna) zum jeweils um 50% reduzierten Preis in folgenden Bädern erworben werden:
- Europabad (ganzjährig)
- Fächerbad (ganzjährig)
- Sonnenbad (Mai bis September, wenn die Kassen besetzt sind)
- Turmbergbad Durlach
- Freibad Rüppurr
- Rheinstrandbad Rappenwört
- Freibad Wolfartsweier
Mit dem Karlsruher Pass können keine Eintrittskarten an den Kassenautomaten erworben werden.
Fahrgastschiff Karlsruhe (Rheinhafen)
Mit dem Karlsruher Pass gewähren die Rheinhäfen Karlsruhe auf die 3,5stündigen Nord-, Süd- und 4-Häfen-Rundfahrten einen Rabatt von 50 %. Fahrkarten können nur in der Hafendirektion, Werftstr. 2, montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr erworben werden.
Kulturelle Angebote
Badisches Landesmuseum / Kunsthalle / Städtische Galerie, ZKM (Medienmuseum und Museum für Neue Kunst)
Ermäßigter Eintritt für Dauerausstellungen + Sonderausstellungen, freier Eintritt in der Städt. Galerie
Für alle Bürgerinnen und Bürger sind Freitagnachmittags die Museen kostenfrei zugänglich.
Das Naturkundemuseum gewährt eine Ermäßigung (Eintritt mit Karlsruher Pass 2.- €).
Stadtbibliothek Karlsruhe / Badische Landesbibliothek
Die Bibliothek gewährt einen Nachlass auf die Jahresgebühr für den Bibliotheksausweis von 15.- € auf 10.- € gegen Vorlage einer Bescheinigung über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder des Karlsruher Passes. Zuschlag für die Ausleihe von DVDs und Videos in Höhe von 5.- €. Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Jugendliche bis 18 Jahre sind vom Entgelt befreit.
Ermäßigung der Nutzungsgebühr der Badischen Landesbibliothek um 50 %.
Einrichtungen des Kulturrings
Jubez, Jazzclub Karlsruhe, sowie die Kulturzentren Tempel und TOLLHAUS gewähren bei Veranstaltungen in der Regel 50 % Ermäßigung. Der Musikclub Substage gewährt mit Karlsruher Pass bei ausgewählten Veranstaltungen ebenfalls einen 50%igen Nachlass. Bei Kinemathek, Kulturhaus Mikado und dem Studentischen Kulturzentrum am KIT genießen Inhaber des Karlsruher Passes einen Preisnachlass, wobei Kinder mit Pass in den Kindervorstellungen bis auf weiteres freien Eintritt haben.
Volkshochschule (Vhs) / Jugendkunstschule (JUKS)
Vhs und JUKS gewähren pro Kurs eine Ermäßigung von 25 % auf die Kursgebühren bis maximal 25.- €.
Badisches Konservatorium / Jugendmusikschule Neureut
Allen Inhaber/innen eines Karlsruher Kinderpasses bzw. Karlsruher Passes wird eine Gebührenermäßigung in Höhe von 80 % gewährt.
Theater
Nachlass von 10 % am Badischen Staatstheater, 50 % bei Badisch’ Bühn, Kammertheater, „Spur“ und Theater in der Orgelfabrik. Unterschiedliche Ermäßigungen bei Jakobustheater und Sandkorntheater.
Sonstige Veranstaltungen
Ermäßigungen und Gutscheine für Veranstaltungen (Seniorennachmittage, Herbstkonzert) des Seniorenbüros (Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, Tel.: 0721/133-5084)
Ermäßigungen bei Veranstaltungen der literarischen Gesellschaft
jfbw (Jugendfreizeit- und Bildungswerk),
Bürgerstr. 16 (Röcklpassage), 76133 Karlsruhe
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr
Tel. 0721/133-5671, www.jfbw.de, Mail: jfbw@stja.de




