Der Karlsruher Pass

Berechtigte

Der Weg zu Ihrem Karlsruher Pass

Um eine unkomplizierte und schnelle Ausgabe der Pässe zu ermöglichen, haben wir den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich gehalten. So wird bei Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen jeder Antrag unmittelbar bearbeitet und Ihnen der Pass mit sofortiger Gültigkeit ausgestellt.

Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, geben Sie bitte Ihrer Vertretung eine Vollmacht mit

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Selbstver- ständlich können Sie das Formular auch bei Antragsstellung im jfbw-Büro ausfüllen.

Wer erhält einen Karlsruher Pass?

Bezugsberechtigt sind alle Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Leistungen nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag ab 16 Jahre mit Wohnsitz Karlsruhe Stadt.
Bitte bringen Sie zur Beantragung die entsprechenden Bescheide im Original mit sowie von jeder bezugsberechtigten Person ein aktuelles Foto in Passbildgröße.

 

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