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Karlsruher Kinderpass
Wer bekommt den Karlsruher Kinderpass?
Kinder mit Wohnsitz in Karlsruhe (Stadt) zwischen 0 und 15 Jahren (einschließlich)
- deren Eltern einen aktuellen Bescheid nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben
- deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden)
- Kinder mit Schwerbehinderten-Ausweis
- Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen
- Pflegekinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für jedes Kind ein Foto in Passbildgröße
- zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Bescheid über ALG II, Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag oder
- Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen oder
- Pflegekindbescheinigung oder
- aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Ausgaben und zwar:
- Einkommensnachweise
- Gehaltsunterlagen der letzten drei Monate aller verdienenden Haushaltsmitglieder (auch z.B. Ausbildungsvergütungen etc.)
- Nachweise über sonstiges Einkommen aller Haushaltsmitglieder wie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Elterngeld/Erziehungsgeld, Rente, Bafög, Krankengeld, Mieteinnahmen etc.
- Anrechenbare Ausgaben (mit entsprechendem Nachweis):
- Miete
- Heizkosten (Jahresabrechnung Stadtwerke)
- bei Selbständigen: private Krankenversicherung
- Unterhaltsverpflichtungen (Kinder)
- bei Eigentumswohnung/Haus können mit entsprechendem Nachweis angerechnet werden:
- Nebenkosten/Hausgeld
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Zinsen des Darlehens
- Heizkosten (Jahresabrechnung Stadtwerke, Ölrechnung etc.)
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Selbstverständlich können Sie das Formular auch bei Antragsstellung im jfbw-Büro ausfüllen.
Bitte beachten Sie, das Anmeldeformular liegt in dem weit verbreiteten PDF-Format vor. Um dieses zu betrachten benötigen Sie einen PDF-Reader. Den kostenlosen Acrobat-Reader finden Sie hier:
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