Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe gelten für alle Angebote, die das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) selbst veranstaltet.

Den Angeboten des jfbw kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Angebot keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder anderen Kriterien angegeben sind.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten bieten Sie dem jfbw den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Grundlagen dieses Vertrages bilden die Leistungsbeschreibungen, die „Stichworte zu unseren Angeboten“, Preis und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen dieses Prospektes. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom jfbw schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Anmeldungen sowie Vorreservierungen können nicht vorgenommen werden.

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung über unseren Internet-Shop bekommen Sie eine Reservierungsbestätigung und die Aufforderung eine Anzahlung zu leisten. Mit dem Eingang der Anzahlung kommt Ihre Anmeldung beim jfbw zustande. Unmittelbar danach wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung zugesandt. Eine persönliche Anmeldung im jfbw ist ebenfalls möglich.

Kinder für die Angebote ohne Koffer können nach seit 2009 auch über unseren Internet-Shop bei gleichzeitiger Überweisung des Teilnehmerbeitrages angemeldet werden. Die Angebote „Kids on Tour“, „Ferienfüchse“, „Abenteuerland“, „Auf dem Rücken der Pferde“ sind ausschließlich Karlsruher Kindern vorbehalten.

Bei unrichtigen oder falschen Angaben ist das jfbw (auch nach Reisebeginn) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Zahlungsbedingungen

Die Restzahlung des Teilnehmerbeitrages muss spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgt (gem. § 651 k BGB) sein. Bitte geben Sie bei der Zahlung immer die Nummer der Freizeit und den Namen des teilnehmenden Kindes/Jugendlichen an. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der gesamte Teilnehmerbeitrag sofort zu entrichten. Ohne vollständige Bezahlung des Teilnehmerbeitrages besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf eine Teilnahme an der Freizeit. Unvorhergesehene Erhöhungen der Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651, III BGB) gehen zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt sowie eventueller ergänzender Reiseunterlagen, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch das jfbw. Werden vom jfbw im Rahmen einer Reise Fremdleistungen vermittelt, so haftet das jfbw nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

4. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchung, Ersatzperson

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vor Beginn einer Freizeit jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des § 650 a, IV, SD. 2 BGB. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim jfbw. Gemäß § 651 e, III BGB ist es zulässig, Entschädigungspauschalen zu verlangen:

  • bis 43 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
  • zwischen 42 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • zwischen 21 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 9 Tage vor bis Beginn der Reise: 80 % des Reisepreises
  • Beginn der Reise: 100 % des Reisepreises

Es steht Ihnen das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, bzw. in geringerer Höhe entstanden ist, als die von uns erhobene Pauschale. Der Nichtantritt der Reise ohne schriftliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur vollen Bezahlung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet.

Lässt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit Zustimmung des jfbw durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird nur eine Verwaltungsgebühr von EUR 30,00 erhoben. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit Zustimmung des jfbw an einer anderen Freizeit teilnimmt. Höher entstandene Kosten können nachgewiesen und gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin geltend gemacht werden (§ 651 b, II BGB).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5. Vertragsobliegenheiten/Ausschlussfrist

  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen auftretenden Mangel während der Reise anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an das jfbw, Telefon: 0721-133-5671/5672/5673, Fax: 133-5679
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

6. Rücktritt und Kündigung durch das jfbw

Das jfbw kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das jfbw ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung einer Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für Rückbeförderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin trägt diese/r selbst. Kündigt das jfbw, muss es sich den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
  3. Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge außergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist (§ 651 j BGB).
  4. Bei falschen, ungenauen oder unrichtigen Angaben auf dem Anmeldeformular ist das jfbw berechtigt, auch nach Reisebeginn, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Haftungsbegrenzung (gem. 651 h BGB)

Die Haftung des jfbw ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit:

  1. ein Schaden des Freizeitteilnehmers/der Freizeitteilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. das jfbw für jenen dem Freizeitteilnehmer/der Freizeitteilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens durch einen Leistungsträger verantwortlich ist.
  3. aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

Sonstige Beschränkungen

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein, für deren Beschaffung er/sie selbst verantwortlich ist. Werden Teilnehmer/Teilnehmerinnen am Grenzübergang zurückgewiesen, gehen die Reisekosten und die dem jfbw entstandenen Gebühren zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin; ersparte Aufwendungen werden erstattet. Für den Devisenumtausch, das Einhalten der Devisenbestimmungen und der Zollvorschriften ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst verantwortlich. Es wird in den Vorbesprechungen auf die jeweiligen Bestimmungen hingewiesen. Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen an den Maßnahmen des jfbw sind ab Reisetag haftpflichtversichert (subsidiäre Versicherung). Bei Fahrten ins Ausland hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz eines gültigen Auslandskrankenscheins ist. Mit der Buchung sind Gepäck, Fahrräder, Musikgeräte u.ä. des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht versichert. Besondere Teilnahmebedingungen werden bei den einzelnen Ausschreibungen gemacht.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung sowie bei Auslandsaufenthalten eine Auslandskrankenversicherung.

Grundsätzlich muss jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin bereit sein, sich in eine Gemeinschaft in Solidarität, Teilnahme und Hilfsbereitschaft einzuordnen und zum Gelingen eines gemeinsamen Ferien- und Freizeiterlebnisses beizutragen. Alle Teilnehmer verpflichten sich, den Anordnungen der Betreuer/innen Folge zu leisten sowie die Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmungen und Anordnungen sind die Betreuer/innen berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Fahrt oder Aufenthaltsteilnahme auszuschließen. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder eines Teil desselben besteht in diesem Falle nicht. Alle evtl. entstehenden Mehrkosten gehen zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. dessen Erziehungsberechtigten, sie werden mit evtl. ersparten Aufwendungen verrechnet.

Besondere Teilnahmebedingungen werden bei den einzelnen Ausschreibungen gemacht.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber dem jfbw verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vorgesehenen Rückreisedatums.
Bitte beachten:
Bei den Freizeiten wird eine Kaution von EUR 5,00 erhoben.

Die Anschrift des Reiseveranstalters lautet:

Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Bürgerstr, 16 (Röcklpassage), 76133 Karlsruhe
Tel.: 133-5671 / 5672 / 5673, Fax: 133-5679

Die Anschrift des Insolvenzversicherers lautet:

Tourvers
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Elisenstr. 3, 80335 München, Tel: 089-549050-0

 

logo_news-pink.png
  • 1. Verkaufstag Ferien ohne Koffer:
    Samstag, 11.02.2012 ab 8.30 im jfbw-Büro, Bürgerstraße 16 (Röcklpassage).
    Ab Montag, 13.02.2012 sind zusätzlich Anmeldungen online möglich.
    Telefonische Anmeldungen können leider nicht entgegengenommen werden.
    Am Samstag können von einer Person außer den eigenen Kindern zusätzlich Kinder aus höchstens einer Familie angemeldet werden. Es wird für jede Anmeldung ein von den Eltern des teilnehmenden Kindes unterschriebenes Anmeldeformular benötigt.
  • Ferieninfo-Tag am 28.02.2012 - Infos zu Freizeiten und Sprachreisen… unverbindlich, kostenlos und ausführlich am Dienstag, den 28.02.2012, ab 18.00 Uhr im JUBEZ am Kronenplatz 1. Viele spannende Insiderinfos, kompetente Ansprechpartner/innen, Leckereien aus den Reiseländern, Zeit für Fragen, Lust auf Ferien … eine gemeinsame Veranstaltung von jfbw, Europartner Sprachreisen und experience compact.
    ferieninfotag.png
  • Bewirb Dich als Ferienbetreuer/in beim jfbw, Kennenlerntag für Neu­einsteiger, am Samstag, den 17.03.2012
  • Das jfbw auf der Outdoormesse „Horizonte“ - vom 03.02. bis 05.02.2012 – besuchen Sie uns am Stand von experience compact (zu erkennen an dem großen Kletterturm).
  • Ferien-Prospekte 2012
    - Ferien ohne Koffer
    - Kids- und Teensreisen
    - Jugendreisen
  • Zum 50-jährigen Jubiläum des jfbw erscheint der jfbw-Taschenkalender im handlichen Format Din A6
    taschenkalender-2012.png
    … weiterlesen …
  • Der jfbw-Bechertanz - Das Video bei YouTube
background