Ferien mit Koffer

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, können Sie natürlich gerne direkt mit uns in Kontakt treten.

Gibt es Preisnachlässe für die Freizeiten?

Sofern bei einer Freizeit nichts anderes angegeben ist gewähren wir Preisnachlässe in Höhe von 15.- € pro Person für die gleichzeitige Anmeldung von
- mindestens 2 Teilnehmern aus einer Familie (auch für verschiedene Freizeiten)
- Gruppen von mindestens 5 Personen, die sich zusammen für die gleiche Freizeit anmelden.

Kann mein Kind einen Zuschuss zur Freizeit bekommen?

Die Stadt Karlsruhe und das Land Baden-Württemberg bezuschussen verschiedene Angebote des jfbw. Für Teilnehmer aus dem Kreis Karlsruhe beantragen wir außerdem Zuschüsse beim Landratsamt. Nur dadurch kann das jfbw seine Angebote so preisgünstig gestalten.

Die Teilnehmer an unseren Freizeiten haben darüber hinaus – je nach finanzieller Situation – die Möglichkeit, persönliche Zuschüsse zu erhalten. Frau Otteny (Tel: 133-5671) berät Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.
Zuschüsse für finanziell schwache Familien sind bei folgendem Familien-Netto-Einkommen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren möglich:

Grundbetrag: € 520.-
zzgl. pro Haushaltsmitglied € 260.-
(Beispiel: 2 Personen-Haushalt: Nettoeinkommen € 1.040.-)
Die Zuschüsse müssen von einem Erziehungsberechtigten persönlich im jfbw unter Vorlage der Einkommensnachweise beantragt werden. Zum Nettoeinkommen zählen: Löhne/Gehälter, Unterhaltszuschüsse, Kindergeld, Renten, Mietzuschüsse, etc.

Die Beantragung eines Zuschusses ist nur bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit möglich.

Bei Familien, die unter den o.g. Einkommensgrenzen liegen, ist eine weitere Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages aus dem Spendenkonto „Jugendferienhilfe“ möglich. Die häusliche Ersparnis in Höhe von € 2,56 pro Tag wird aber auf jeden Fall als Teilnehmerbeitrag erhoben

Welche sonstigen Kosten kommen auf die Teilnehmer zu?

Die Preise unserer Freizeiten sind Inklusivpreise, wobei wir immer bemüht sind, die Kosten niedrig zu halten, um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen. Alle gemeinsamen Freizeitaktivitäten im Rahmen des Programms sind in der Regel im Preis inbegriffen. Die Kosten für Fahrt, Unterkunft, die ausgeschriebene Verpflegung, Spiel- und Bastelmaterial sowie die Betreuung sind ebenso enthalten. Ihr Kind benötigt nur noch ein Taschengeld, über dessen Höhe wir beim Vortreffen sprechen werden.
Bei Sprachreisen können eventuell Bustickets vor Ort notwendig oder Zuschläge für Einzelunterbringung, Intensivunterricht oder besondere Verpflegung fällig werden.

Findet vor der Freizeit ein Treffen statt?

Zur Vorbereitung der Freizeiten organisiert das jeweilige Betreuerteam Vortreffen. Die Vortreffen dienen der Information von Teilnehmern, Teilnehmerinnen und Eltern über das Ziel der Freizeit. Außerdem stellt das Betreuerteam sich und seine Freizeitplanungen vor.

Ist mein Kind versichert und welche Versicherung benötigt es für die Freizeit?

Ihr Kind ist über das jfbw nachrangig unfall- und haftpflichtversichert. Ihre eigenen Versicherungen gehen in jedem Falle vor.
Die Freizeiten des jfbw sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB § 651a ff) abgesichert, dafür erhalten Sie bei Vertragsabschluss einen so genannten Sicherungsschein.
Falls Sie Ihr Kind zu einer Freizeit anmelden, die ins Ausland führt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Für Freizeiten in Deutschland benötigen wir die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes.
Bitte prüfen Sie auch, ob weitere Versicherungen für Sie sinnvoll oder notwendig sind (z.B. Reisegepäck-, Reiserücktrittsversicherung). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung einer Reise abgeschlossen werden muss.

Kann ich weitere Informationen zu den Sprachreisen erhalten?

Wir schicken Ihnen gerne einen Prospekt zu den Sprachreisen zu. Bitte rufen Sie uns unter der Nummer 0721/133-5671 an.

Können befreundete Kinder bei den Sprachreisen gemeinsam untergebracht werden?

Sie können angeben, mit wem Ihr Kind zusammen untergebracht werden soll. Sie erhalten dazu nach Ihrer Anmeldung das entsprechende Formular, in dem Wünsche zur Unterbringung abgefragt werden.

Können Bildungsgutscheine des Karlsruher Kinderpasses für Freizeiten verwendet werden?

Sie können Bildungsgutscheine für unsere Freizeiten einlösen. Bitte kommen Sie dazu mit den Gutscheinen bei uns im Büro vorbei und legen Sie den Kinderpass vor.

 

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